Entsorgung
Gewerbeabfall
Gewerbeabfall oder Baustellenmischabfall sind alle Abfallstoffe, die bei Neubauten, Umbau-, Reparatur-,oder Abrissarbeiten von Bauwerken als Baumaterialien, Bauzubehör oder Verpackungsreste nicht sortenrein anfallen. Sie entstehen bei Neu-, Um- und Rückbaumaßnahmen.
Im Gewerbeabfall dürfen enthalten sein:
- Verpackungen aus Karton
- Gemischte Abfälle die nicht sortenrein anfallen
- Kunststoff /Plastik
- Folien
- Teppichböden
Im Gewerbeabfall dürfen nicht enthalten sein:
- Asbest oder mit Asbest verunreinigte Abfälle
- Steinwolle
- Glaswolle
- Dämmmaterial (Styropor)
- Gefährliche Abfälle – Farben, Lack
- radioaktive Abfälle
- Flüssigkeiten und chemische Abfälle jeglicher Art
Altpapier
Papier, Pappe und Kartonagen, oder auch als Altpapier bekannt, fallen durch ihre hohe Recyclingquote auf, und gehören als wertvolle Sekundärrohstoffe zu den Klassikern einer wirkungsvollen und nachhaltigkeitsorientierten Kreislaufwirtschaft. Das sammeln, vermarkten und wiederverwenden hat einen hohen Stellenwert in der nationalen und internationalen Abfallwirtschaft.
Statistiken besagen, dass im Jahr 2020 die europaweite Recyclingquote von Altpapier bei 74 % lag.
Das ist ein großer Fortschritt in Richtung des Umweltschonens.
Bauschutt
Bauschutt ist Abfall, dass aus 100 % mineralischen Stoffen besteht. Mineralische Stoffe entstanden durch chemische Verbindungen oder geologische Prozesse in der Natur. Dies ermöglicht einen leichteren Entsorgungsweg, da es sich ja um mineralische Stoffe handelt. Bauschutt fällt auf jeder Baustelle an, da wo Neubauten, Umbau-, Reparatur-,oder Abrissarbeiten anfallen. Als bestes Beispiel dienen die Renovierungsarbeiten eines Bades, denn Fliesenreste, Mauerteile oder alter Mörtel gehört alles zu Bauschutt.